Eine
grundlegende Frage, die man sich stellt, bevor man zum Schönheitschirurg
geht und eine Brust OP durchführen lassen will, ist, wie viel eigentlich
Brustverkleinerungen kosten können. Die Preisspanne für die Kosten
einer Brustverkleinerung geht in Deutschland von etwa 4500 Euro bis 7000 Euro.
Diese doch recht großen Unterschiede der Preise einer Brustverkleinerung
kommen durch den unterschiedlichen Aufwand bei verschiedenen Frauen, die zum
Schönheitschirurg gehen. Natürlich kommt es einerseits darauf an,
wie stark die Reduktion der Brust sein soll, dann auch welche Technik der
Schönheitschirurg anwendet und welche Zusatzleistungen gewünscht
werden. Falls zum Beispiel zusätzlich eine Fettabsaugung durchgeführt
werden soll, sind die Kosten für Brustverkleinerungen dementsprechend
höher, da der Operationsaufwand größer ist.
Natürlich will man als Frau, die eine Mammareduktion durchführen
lassen will, unbedingt wissen, ob die Krankenkasse grundsätzlich die
Kosten für eine Brustverkleinerung übernimmt.
Das kann man leider nicht pauschal sagen, da es immer auf den Einzelfall ankommt.
Brustverkleinerungen kosten sehr viel Geld, da muss die Krankenkasse zunächst
genau prüfen, ob ihr Leistungsspektrum die Übernahme der Kosten
umfasst. In der Regel gehört die Brustverkleinerung jedoch nicht zu den
Kassenleistungen.
Falls man allerdings an chronischen gesundheitlichen Beschwerden wegen der
übergroßen Brüste leidet, kann der Sonderfall eintreten, dass
die Kasse die Kosten für die Brustverkleinerung übernimmt bzw. einen
Teil davon. Denn Beschwerden wie dauerhafte Rückenschmerzen oder immense
Asymmetrie der Brüste stellen nicht nur körperlich, sondern auch
psychisch eine starke Belastung dar. Brüste mit der Körbchengröße
E oder mehr sind häufig Verursacher von Rückenbeschwerden und Haltungsschäden
und werden deshalb in manchen Fällen von den Krankenkassen mitfinanziert.
Die AOK gibt in ihrem Ratgeber-Forum als Antwort auf eine Userfrage eine sehr ausführliche Erklärung über die Kostenübernahme einer Brustverkleinerung durch die Krankenkasse und den weiteren Ablauf bei einer gutachterlichen Bewertung durch den MdK.
In keinem Fall zahlt die Krankenkasse die Kosten für eine Brustverkleinerung,
wenn eine Adipositas (Fettleibigkeit) vorliegt. Ist dies der Fall, sollte
die betroffene Frau zunächst einmal eine Diät machen, um an Gewicht
zu verlieren und die Brustgröße eventuell auf natürlichem
Weg reduzieren zu können.